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unister.media.deWehr- und Zivildienstleistende sind im Regelfall bei den Eltern mitversichert. Informieren Sie sich hier umfassend und lesen Sie unsere Hinweise und Tipps genau durch, um sich bestmöglich abzusichern und eine Überversicherung zu vermeiden.
Hinweise: Der Wehrpflichtige bzw. Zivildienstleistende bleibt in der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Privaten Haftpflichtversicherung der Eltern auch weiterhin mitversichert, sofern er den Wehr- / Ersatzdienst gleich im direkten Anschluss nach Beendigung der Schulzeit leistet. Man rechnet die Zeit des Wehr- / Ersatzdienstes auf den Zeitpunkt hinzu, zu dem der Versicherte aus der bequemen Familienversicherung heraus fällt (25 Jahre beim Studium).
Sie haben laut dem Unterhaltsicherungsgesetz Anspruch auf freie Heilfürsorge. Alle Grundwehrdienstleistenden bekommen nur die Beiträge der Anwartschaftsversicherung erstattet, wenn sie nicht als Sanitätsoffizier eingesetzt sind. Die Beiträge für die Vollversicherung sowie ein Krankenhaustagegeld wird für Familienangehörige übernommen, die ohne eigenes Einkommen sowie nicht pflichtversichert sind.
Unser Tipp: Wenn ein Wehrpflichtiger bereits in eine eigene Lebensversicherung einzahlt, muss der Bund die Beitragszahlung für die Zeit des Wehrdienstes übernehmen. Die Höchstgrenze lag 2002 in den alten Bundesländern bei 360,46 € p. a. sowie bei 300 € p. a. in den neuen Bundesländern. Dabei müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllte sein. Der Staat übernimmt die Versicherungsbeiträge nur dann, wenn der Wehrpflichtige die Lebensversicherung bereits mindestens 12 Monate vor seiner Einberufung auf seinen Namen sowie auf seine Rechnung abgeschlossen hat. Außerdem muss die Lebensversicherung als Alters- / Hinterbliebenenversorgung mindestens bis zum 60. Lebensjahr laufen. Darüber hinaus muss der Wehrpflichtige in der Lage gewesen sein durch ein Ausbildung- bzw. Arbeitsverhältnis, die Beiträge selbst zu leisten.
Wenn Sie allerdings Berufs- bzw. Zeitsoldat sind, so gelten für Sie ähnliche Voraussetzungen wie für einen Arbeitnehmer. Sichern Sie aus diesem Grunde Ihre Arbeitskraft richtig ab und sorgen Sie jetzt optimal vor! Wir zeigen Ihnen hier, welche Versicherungen für Sie unverzichtbar und welche hingegen nicht wirklich notwendig sind.
Erläuterung:
absolut notwendig
meist notwendig
nur im Einzelfall notwendig
FAQ FAQ
ist Englisch und bedeutet: „Frequently Asked Question“ – also eine „häufig gestellte
Frage“. Hier finden Sie häufig gestellte Fragen sowie alle Antworten zum Thema Versicherung